Oberlandesgericht Köln, 2007-06-27, 5 U 148/05

5 U 148/05Obergericht27.06.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 148/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-06-27

Aktenzeichen: 5 U 148/05

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0627.5U148.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 10. August 2005 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 131/99 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn die Beklagten nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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