8 U 43/06•Oberlandesgericht Köln, 2007-06-28, 8 U 43/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 8 U 43/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-06-28
Aktenzeichen: 8 U 43/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0628.8U43.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
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Die Berufung des Klägers gegen das am 14.06.2006 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen - 4 O 194/05 - wird zurückgewiesen.
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Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leisten.
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Die Revision wird nicht zugelassen.
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