Oberlandesgericht Köln, 2007-06-28, 8 U 43/06

8 U 43/06Obergericht28.06.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 8 U 43/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-06-28

Aktenzeichen: 8 U 43/06

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0628.8U43.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

  1. Die Berufung des Klägers gegen das am 14.06.2006 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen - 4 O 194/05 - wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

  4. Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leisten.

  5. Die Revision wird nicht zugelassen.

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