Oberlandesgericht Köln, 2007-06-28, 8 U 6/07

8 U 6/07Obergericht28.06.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 8 U 6/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-06-28

Aktenzeichen: 8 U 6/07

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0628.8U6.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

  1. Die Berufung der Kläger gegen das am 08.12.2006 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 15 O 277/06 – wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Klägern auferlegt.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

  4. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch die Beklagten durch Sicher-heitsleistung oder Hinterlegung von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leisten.

  5. Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.