2 Ws 156/07•Oberlandesgericht Köln, 2007-07-03, 2 Ws 156/07
Oberlandesgericht Köln, 2007-07-03, 2 Ws 156/07
2 Ws 156/07Obergericht03.07.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 156/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-07-03
Aktenzeichen: 2 Ws 156/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0703.2WS156.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird wie folgt geändert:
Der Antrag auf Übernahme der Vollstreckung der durch Urteil des Sondergerichtshofs Amsterdam vom 18.10.1949 (Rol No. 358-12269-49) gegen den Verurteilten verhängten, in eine lebenslange Freiheitsstrafe umgewandelten Todesstrafe wird abgelehnt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Beschwerdeführer dort entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt (§ 467 Abs. 1 StPO).
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