Oberlandesgericht Köln, 2007-07-03, 2 Ws 156/07

2 Ws 156/07Obergericht03.07.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 156/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-07-03

Aktenzeichen: 2 Ws 156/07

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0703.2WS156.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird wie folgt geändert:

Der Antrag auf Übernahme der Vollstreckung der durch Urteil des Sondergerichtshofs Amsterdam vom 18.10.1949 (Rol No. 358-12269-49) gegen den Verurteilten verhängten, in eine lebenslange Freiheitsstrafe umgewandelten Todesstrafe wird abgelehnt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Beschwerdeführer dort entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt (§ 467 Abs. 1 StPO).

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.