Oberlandesgericht Köln, 2007-07-06, 82 Ss 93/07

82 Ss 93/07Obergericht06.07.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 82 Ss 93/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-07-06

Aktenzeichen: 82 Ss 93/07

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0706.82SS93.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Unter Verwerfung des weitergehenden Rechtsmittels wird das angefochtene Urteil in der Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung aufgehoben.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Strafkammer des Landgerichts Bonn zurückverwiesen.

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