16 Wx 25/07•Oberlandesgericht Köln, 2007-07-23, 16 Wx 25/07
Oberlandesgericht Köln, 2007-07-23, 16 Wx 25/07
16 Wx 25/07Obergericht23.07.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 25/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-07-23
Aktenzeichen: 16 Wx 25/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0723.16WX25.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige weitere Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Landgerichts Köln vom 29.12.2006 - 29 T 243/05 – abgeändert und neu gefasst:
Die Antragsgegnerin wird unter Androhung eines Ordnungsgeldes für jeden Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet, die Nutzung der Wohnungen in der G Straße 7 in L im 1. Obergeschoß durch Vermietung an eine private Schülernachhilfe und im 2. Obergeschoß durch Vermietung an eine Zeitarbeitsvermittlung zu unterlassen, bzw. eine solche Nutzung durch Dritte nicht zuzulassen.
Der weitergehende Antrag der Antragstellerin wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten sämtlicher Instanzen fallen der Antragstellerin und der Antragsgegnerin je zur Hälfte zur Last. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
Der Geschäftswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 10.000,00 € festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.