Oberlandesgericht Köln, 2007-07-25, 5 U 19/07

5 U 19/07Obergericht25.07.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 19/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-07-25

Aktenzeichen: 5 U 19/07

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0725.5U19.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 20. Dezember 2006 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 26 O 720/05 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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