2 Wx 33/07•Oberlandesgericht Köln, 2007-08-01, 2 Wx 33/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Wx 33/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-08-01
Aktenzeichen: 2 Wx 33/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0801.2WX33.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Auf die weitere Beschwerde des Beteiligten zu 3) vom 22. Mai 2007 wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels der Beschluss der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 4. Mai 2007 – 88 T 13/07 – dahingehend abgeändert, dass die Beschwerde des Beteiligten zu 3) vom 27. März 2007 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 27. März 2007 - HRB 27824 - als unzulässig verworfen wird.
Der Beteiligte zu 3) hat die den Beteiligten zu 1) und 4) in dem Verfahren der Erstbeschwerde sowie in dem Verfahren der weiteren Beschwerde entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
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