17 W 109/07•Oberlandesgericht Köln, 2007-08-09, 17 W 109/07
Oberlandesgericht Köln, 2007-08-09, 17 W 109/07
17 W 109/07Obergericht09.08.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 109/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-08-09
Aktenzeichen: 17 W 109/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0809.17W109.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Der Beschluss des Landgerichts Aachen vom 25. Juni 20007 – 3 T 58/07 – wird aufgehoben.
Eine Vergütungsfestsetzung über die mit Beschluss des Amtsgerichts Aachen vom 20. Juni 2006 – 82 UR II 114/06 – vorgenommene in Höhe von 177,48 € hinaus findet nicht statt.
Die Gebühren des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller; eine Kostenerstattung findet nicht statt.
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