2 U 36/07•Oberlandesgericht Köln, 2007-08-15, 2 U 36/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 U 36/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-08-15
Aktenzeichen: 2 U 36/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0815.2U36.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten vom 5. März 2007 gegen das Urteil der Einzelrichterin der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 29 O 360/05 – vom 11. Januar 2007 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird nach Anhörung der Parteien - in Übereinstimmung mit den Angaben der Klägerin in der Klageschrift - auf
22.918,01 €
festgesetzt. Entsprechend wird die Wertfestsetzung für das landgerichtliche Verfahren geändert.
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