Oberlandesgericht Köln, 2007-08-20, 17 W 88/07

17 W 88/07Obergericht20.08.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 17 W 88/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-08-20

Aktenzeichen: 17 W 88/07

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0820.17W88.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Auf die Erinnerung wird der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle angewiesen, die Gebühren für das Berufungsverfahren nur auf der Grundlage eines Streitwertes von 95.000,00 Euro zu berechnen.

Das Verfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

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