17 W 88/07•Oberlandesgericht Köln, 2007-08-20, 17 W 88/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 88/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-08-20
Aktenzeichen: 17 W 88/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0820.17W88.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Auf die Erinnerung wird der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle angewiesen, die Gebühren für das Berufungsverfahren nur auf der Grundlage eines Streitwertes von 95.000,00 Euro zu berechnen.
Das Verfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
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