5 W 129/06•Oberlandesgericht Köln, 2007-08-20, 5 W 129/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 W 129/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-08-20
Aktenzeichen: 5 W 129/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0820.5W129.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die Erinnerung des Klägers werden der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 19.4.2007 (5 W 129/06) aufgehoben und der Antrag der Beklagten zu 3) auf Kostenfestsetzung vom 23.11.2006 unter Berücksichtigung der Korrektur vom 2.4.2007 zurückgewiesen.
Die Kosten des Erinnerungsverfahrens trägt die Beklagte zu 3).
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