6 U 92/07•Oberlandesgericht Köln, 2007-08-24, 6 U 92/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 92/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-08-24
Aktenzeichen: 6 U 92/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0824.6U92.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: UWG §§ 3, 5, 8
Tenor
Die Berufung der Antragsgegner gegen das am 27.04.2007 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 81 O 55/07 – wird zurückgewiesen. Klarstellend wird das Urteil wie folgt neu gefasst:
Die einstweilige Verfügung der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 22.01.2007 – 31 O 47/07 – wird bestätigt, soweit die Antragsgegner es zu un-terlassen haben,
im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Lotteriedienstleistungen mit der Aussage „Online LOTTO für 12 Wochen Euro 19,99“ unter gleichzeitiger Ein-blendung eines mit zwölf Feldern versehenen und vollständig ausgefüllten Lot-toscheins zu bewerben und/oder bewerben lassen,
wie nachstehend wiedergegeben:
pp.
Die Gerichtskosten des Berufungsverfahrens tragen die Antragstellerin zu ¼ und die Antragsgegner zu ¾. Die Kosten des Verfahrens im Übrigen tragen die Antragstellerin zu ¾ und die Antragsgegner zu ¼.
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