Oberlandesgericht Köln, 2007-08-31, 20 U 175/06

20 U 175/06Obergericht31.08.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 20 U 175/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-08-31

Aktenzeichen: 20 U 175/06

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0831.20U175.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufungen des Klägers und der Beklagten gegen das am 5.12.2006 verkündete Grundurteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 5 O 488/05 - werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahren werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 874.393,06 € festgesetzt.

Die Revision wird für beide Parteien zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.