20 U 175/06•Oberlandesgericht Köln, 2007-08-31, 20 U 175/06
Oberlandesgericht Köln, 2007-08-31, 20 U 175/06
20 U 175/06Obergericht31.08.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 20 U 175/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-08-31
Aktenzeichen: 20 U 175/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0831.20U175.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufungen des Klägers und der Beklagten gegen das am 5.12.2006 verkündete Grundurteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 5 O 488/05 - werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahren werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 874.393,06 € festgesetzt.
Die Revision wird für beide Parteien zugelassen.
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