Oberlandesgericht Köln, 2007-08-31, 6 U 48/07

6 U 48/07Obergericht31.08.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 48/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-08-31

Aktenzeichen: 6 U 48/07

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0831.6U48.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 9.2.2007 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 81 O 174/06 – geändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheitsleistung beträgt 110% des zu vollstreckenden Betrages.

Die Revision wird zugelassen.

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