Oberlandesgericht Köln, 2007-09-05, 2 Wx 39/07

2 Wx 39/07Obergericht05.09.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Wx 39/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-09-05

Aktenzeichen: 2 Wx 39/07

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0905.2WX39.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Auf die (weitere) Beschwerde des Beteiligten zu 3) vom 27. Juli 2007 wird der Beschluss der 11. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 11 T 401/06 – vom 6. Juni 2007 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Auf Antrag des Beteiligten zu 3) vom 22. März 2007 werden die dem Beteiligten zu 3) durch die Anrufung der unzuständigen Zivilkammer des Landgerichts Köln entstandenen Mehrkosten der Beteiligten zu 1) auferlegt.

Die Kosten des Verfahrens der (weiteren) Beschwerde einschließlich der dem Beteiligten zu 3) in diesem Verfahren entstandenen notwendigen Auslagen hat die Beteiligte zu 1) zu tragen.

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