6 U 61/06•Oberlandesgericht Köln, 2007-09-14, 6 U 61/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 61/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-09-14
Aktenzeichen: 6 U 61/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0914.6U61.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
1.) Die Berufung der Beklagten gegen das am 2.2.2006 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 578/02 - wird zurückgewiesen.
2.) Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Beklagten zu tragen.
3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagten können jedoch die Vollstreckung des Unterlassungsanspruches durch Sicherheitsleistung in Höhe von 500.000 € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Vollstreckung des Kostenerstattungsanspruches kann die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
4.) Die Revision wird zugelassen, soweit zu Lasten der Beklagten entschieden worden ist.
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