Oberlandesgericht Köln, 2007-09-14, 6 U 63/06

6 U 63/06Obergericht14.09.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 63/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-09-14

Aktenzeichen: 6 U 63/06

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0914.6U63.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

1.) Auf die Berufung der Beklagten wird das am 2.2.2006 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 31 O 605/04 – teilweise abgeändert und unter Aufrechterhaltung der Verurteilung im übrigen die Klage insoweit abgewiesen, als die Klägerin Auskunft über die mit der Entgegennahme von Wetten erzielten Umsätze sowie die Feststellung der Schadensersatzpflicht der Beklagten begehrt (Klageanträge zu 2 und 3).

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

2.) Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen haben die Klägerin zu 20 % und die Beklagten zu je 40 % zu tragen.

3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten können jedoch die Vollstreckung des Unterlassungsanspruches durch Sicherheitsleistung in Höhe von 400.000 € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Vollstreckung des Kostenerstattungsanspruches kann der jeweilige Vollstreckungsschuldner durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

4.) Die Revision wird zugelassen, soweit zu Lasten der Beklagten entschieden worden ist.

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