Oberlandesgericht Köln, 2007-09-18, 15 U 64/07

15 U 64/07Obergericht18.09.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 15 U 64/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-09-18

Aktenzeichen: 15 U 64/07

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0918.15U64.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 14.02.2007 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 292/06- abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten beider Rechtszüge.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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