18 W 18/07•Oberlandesgericht Köln, 2007-09-20, 18 W 18/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 18 W 18/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-09-20
Aktenzeichen: 18 W 18/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0920.18W18.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Nebenintervenientin wird das am 08.03.2007 verkündete Zwischenurteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn – 14 O 101/06 – abgeändert.
Der Beitritt der Nebenintervenientin wird zugelassen.
Die Kosten des Zwischenstreits einschließlich derjenigen des Beschwerdeverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 50.000 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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