3 U 114/06•Oberlandesgericht Köln, 2007-09-21, 3 U 114/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 3 U 114/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-09-21
Aktenzeichen: 3 U 114/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0921.3U114.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 30.3.2006 verkündete Urteil der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 29 O 200/05 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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