Oberlandesgericht Köln, 2007-09-21, 3 U 114/06

3 U 114/06Obergericht21.09.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 3 U 114/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-09-21

Aktenzeichen: 3 U 114/06

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:0921.3U114.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 30.3.2006 verkündete Urteil der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 29 O 200/05 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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