Oberlandesgericht Köln, 2007-10-02, 9 U 51/07

9 U 51/07Obergericht02.10.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 51/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-10-02

Aktenzeichen: 9 U 51/07

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:1002.9U51.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 01.02. 2007 - 24 O 115/06 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Klägern auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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