9 U 51/07•Oberlandesgericht Köln, 2007-10-02, 9 U 51/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 51/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-10-02
Aktenzeichen: 9 U 51/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:1002.9U51.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 01.02. 2007 - 24 O 115/06 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Klägern auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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