Oberlandesgericht Köln, 2007-10-12, 6 U 80/07

6 U 80/07Obergericht12.10.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 80/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-10-12

Aktenzeichen: 6 U 80/07

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:1012.6U80.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 20.03.2007 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 33 O 413/06 – abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen; soweit die Klage auf § 4 Nr. 4 UWG gestützt ist.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.