6 U 82/07•Oberlandesgericht Köln, 2007-10-31, 6 U 82/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 82/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-10-31
Aktenzeichen: 6 U 82/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:1031.6U82.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: UWG § 5 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 2
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 15.03.2007 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann jedoch die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheitsleistung beträgt hinsichtlich der Unterlassungsverpflichtung 50.000 €, hinsichtlich der Auskunftsverurteilung 2.500 € sowie der Freistellungsverpflichtung 1.200 € und hinsichtlich der Kostenerstattung 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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