27 UF 72/07•Oberlandesgericht Köln, 2007-11-07, 27 UF 72/07
Oberlandesgericht Köln, 2007-11-07, 27 UF 72/07
27 UF 72/07Obergericht07.11.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 27 UF 72/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-11-07
Aktenzeichen: 27 UF 72/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:1107.27UF72.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Geilenkirchen vom 22. Februar 2007 (11 F 177/06 und 11 F 437/05) abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die elterliche Sorge insgesamt einschließlich des Aufenthaltsbestimmungsrechts für die beiden betroffenen Kinder N T (geboren: 18. Februar 1999) und O T (geboren: 10. Juli 2001), wird auf das Jugendamt der Stadt L als Vormund übertragen.
Begleitete Umgangskontakte der Beschwerdeführerin mit den beiden betroffenen Kindern N T und O T 14-tägig jeweils für vier Stunden, die unter Einschaltung des Kinderschutzbundes L durchzuführen sind, werden gerichtlich angeordnet.
Die Gerichtskosten des Verfahrens in beiden Instanzen tragen die Be-schwerdeführerin und der Beschwerdegegner je zur Hälfte; eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
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