Oberlandesgericht Köln, 2007-11-13, 9 U 204/06

9 U 204/06Obergericht13.11.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 204/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-11-13

Aktenzeichen: 9 U 204/06

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:1113.9U204.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 28.09.2006 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 589/01 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Streithelferin der Beklagten trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten und der Streithelferin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte und die Streithelferin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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