13 U 21/07•Oberlandesgericht Köln, 2007-11-21, 13 U 21/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 21/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-11-21
Aktenzeichen: 13 U 21/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:1121.13U21.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 21. Dezember 2006 - 15 O 249/06 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 88.974,75 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.03.2006 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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