Oberlandesgericht Köln, 2007-11-23, 6 U 95/07

6 U 95/07Obergericht23.11.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 95/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-11-23

Aktenzeichen: 6 U 95/07

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:1123.6U95.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: BDSG § 4a Abs. 1; UWG § 7 Abs. 2 Nr. 2; TKG § 95 Abs. 2

Tenor

I.

Die Berufung der Beklagten gegen das am 07.03.2007 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 26 O 77/05 – wird zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann jedoch die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheitsleistung beträgt hinsichtlich der Unterlassungsverpflichtung 250.000 € und hinsichtlich der Kostenerstattung 110 % des zu vollstreckenden Betrages.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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