Oberlandesgericht Köln, 2007-11-26, 2 Ws 626/07

2 Ws 626/07Obergericht26.11.2007

Regest

Gründe des Vertrauensschutzes können gegen die Nachholung einer nach Rechtsmittelrücknahme zunächst unterbliebenen Kostenentscheidung sprechen.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 626/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-11-26

Aktenzeichen: 2 Ws 626/07

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:1126.2WS626.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Leitsätze

Gründe des Vertrauensschutzes können gegen die Nachholung einer nach Rechtsmittelrücknahme zunächst unterbliebenen Kostenentscheidung sprechen.

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Es wird festgestellt, dass die Kosten des Berufungsverfahrens von der Staatskasse zu tragen sind.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die insoweit entstandenen notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers werden der Staatskasse auferlegt.

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