Oberlandesgericht Köln, 2007-11-27, 9 U 196/06

9 U 196/06Obergericht27.11.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 196/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-11-27

Aktenzeichen: 9 U 196/06

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:1127.9U196.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 28.09.2006 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 24 O 531/05 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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