2 W 88/07•Oberlandesgericht Köln, 2007-11-28, 2 W 88/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 W 88/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-11-28
Aktenzeichen: 2 W 88/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:1128.2W88.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 23. Oktober 2007 wird der Beschluß des Einzelrichters der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 24. September 2007 geändert und wie folgt neu gefaßt :
Dem Antragsteller wird für die Klage mit dem Antrag seiner Klageschrift vom 10. Mai 2007 und die Verteidigung gegen die Aufrechnung im Schriftsatz der Beklagten vom 6. September 2007 Prozeßkostenhilfe bewilligt. Insoweit wird ihm zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung seiner Rechte in der ersten Instanz Frau Rechtsanwältin L Q in E beigeordnet. Zahlungen auf die Prozeßkosten nach den §§ 115, 120 Abs. 1 Satz 1 ZPO braucht der Antragsteller nicht zu leisten.
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