Oberlandesgericht Köln, 2007-12-07, 6 U 118/07

6 U 118/07Obergericht07.12.2007

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 118/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-12-07

Aktenzeichen: 6 U 118/07

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:1207.6U118.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: UWG § 12 Abs. 1; BGB §§ 683 S. 1, 677, 680

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 10.05.2007 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 1029/06 - abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Kostenerstattungsanspruchs abzuwenden, wenn nicht diese zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Revision wird zugelassen.

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