6 U 118/07•Oberlandesgericht Köln, 2007-12-07, 6 U 118/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 118/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-12-07
Aktenzeichen: 6 U 118/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:1207.6U118.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: UWG § 12 Abs. 1; BGB §§ 683 S. 1, 677, 680
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 10.05.2007 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 1029/06 - abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Kostenerstattungsanspruchs abzuwenden, wenn nicht diese zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Die Revision wird zugelassen.
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