14 UF 103/07•Oberlandesgericht Köln, 2007-12-10, 14 UF 103/07
Oberlandesgericht Köln, 2007-12-10, 14 UF 103/07
14 UF 103/07Obergericht10.12.2007
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 14 UF 103/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-12-10
Aktenzeichen: 14 UF 103/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:1210.14UF103.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Waldbröl vom 24. April 2007 – 12 F 162/06 – teilweise abgeändert.
Dem Antragsteller wird die elterliche Sorge für das betroffene Kind übertragen.
Der Verbleib des Kindes bei den weiteren Beteiligten zu 2. wird angeordnet.
Hinsichtlich des Umgangsrechts des Antragstellers verbleibt es bei der Entscheidung des Amtsgerichts.
Der Antrag des Vormunds vom 4. Dezember 2007 auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird zurückgewiesen.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten beider Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.
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