17 U 3/07•Oberlandesgericht Köln, 2007-12-19, 17 U 3/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 U 3/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-12-19
Aktenzeichen: 17 U 3/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:1219.17U3.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 12. Dezember 2006 verkündete Urteil des Landgerichts Köln – 27 O 578/05 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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