Oberlandesgericht Köln, 2007-12-19, 2 Ws 683/07

2 Ws 683/07Obergericht19.12.2007

Regest

Die Möglichkeit der Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Strafverfahrens nach § 79 Abs. 1 BVerfGG ermöglicht nicht die Aufhebung von rechtskräftigen urteilen, die lediglich rechtsfehlerhaft sind.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 683/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-12-19

Aktenzeichen: 2 Ws 683/07

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:1219.2WS683.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Leitsätze

Die Möglichkeit der Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Strafverfahrens nach § 79 Abs. 1 BVerfGG ermöglicht nicht die Aufhebung von rechtskräftigen urteilen, die lediglich rechtsfehlerhaft sind.

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten des Verurteilten verworfen.

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