15 W 76/07•Oberlandesgericht Köln, 2007-12-20, 15 W 76/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 15 W 76/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-12-20
Aktenzeichen: 15 W 76/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2007:1220.15W76.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Gläubigerin wird der Beschluss der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 09.10.2007 (28 O 327/07) abgeändert.
Gegen die Schuldner wird wegen Zuwiderhandlung gegen die in dem Beschluss – einstweilige Verfügung - des Landgerichts Köln vom 25.06.2007 (28 O 327/07) titulierte Unterlassungsverpflichtung ein Ordnungsgeld in Höhe von jeweils 1.000,00 €, ersatzweise – für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann – ein Tag Ordnungshaft für jeweils 500,00 €, oder Ordnungshaft von einem Tag pro 500,00 € festgesetzt.
Die Kosten des Vollstreckungsverfahrens in beiden Instanzen haben die Schuldner zu tragen.
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