13 U 27/06•Oberlandesgericht Köln, 2008-01-16, 13 U 27/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 27/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-01-16
Aktenzeichen: 13 U 27/06
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0116.13U27.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 19. Januar 2006 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 15 O 393/05 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin jeweils 4.074,24 € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 23. 06. 2005 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits einschließlich des Berufungsverfahrens haben die Klägerin 90 % und die Beklagten jeweils 5 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jede Partei kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des gegen sie vollstreckbaren Betra-ges abwenden, wenn nicht die Gegenseite zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des von ihr zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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