Oberlandesgericht Köln, 2008-02-07, 7 U 139/07

7 U 139/07Obergericht07.02.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 7 U 139/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-02-07

Aktenzeichen: 7 U 139/07

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0207.7U139.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 01.08.2007 - 20 O 271/06 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

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