11 W 7/08•Oberlandesgericht Köln, 2008-02-08, 11 W 7/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 W 7/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-02-08
Aktenzeichen: 11 W 7/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0208.11W7.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten wird der Beschluss des Landgerichts Aachen vom 27. 12. 2007 - 12 O 355/06 - zu Ziff. I 1. Halbsatz dahin abgeändert, dass von den Kosten des Rechtsstreits die Klägerin 47 % und der Beklagte 53 % zu tragen haben.
Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Klägerin zu 30 %, der Beklagte zu 70 %.
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