Oberlandesgericht Köln, 2008-02-18, 4 WF 24/08

4 WF 24/08Obergericht18.02.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 4 WF 24/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-02-18

Aktenzeichen: 4 WF 24/08

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0218.4WF24.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Das als sofortige Beschwerde auszulegende Rechtsmittel "Erinnerung/Beschwerde" der Kläger vom 18.01.2008 wird zurückgewiesen, soweit für die Auskunftsstufe der von den Klägern beabsichtigten Stufenklage Prozesskostenhilfe verweigert worden ist.

Im übrigen wird auf die sofortige Beschwerde der Kläger der angefochtene Beschluss des Amtsgerichts Brühl vom 14.01.2008 - 33 F 351/07 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch der Kläger an das Amtsgericht zurückverwiesen.

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