24 U 95/07•Oberlandesgericht Köln, 2008-02-22, 24 U 95/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 24 U 95/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-02-22
Aktenzeichen: 24 U 95/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0222.24U95.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Die beiden ersten Sätze der Gründe des am 19. Februar 2008 verkündeten Urteils werden wegen offenbarer Unrichtigkeit gemäß § 319 ZPO berichtigt. Sie lauten richtig wie folgt:
Wegen des erstinstanzlichen Sach- und Streitstandes wird auf das angefochtene Urteil Bezug genommen, durch das der Klage im Wesentlichen stattgegeben worden ist. Gegen dieses Urteil hat die Beklagte form- und fristgerecht Berufung eingelegt und diese rechtzeitig begründet.
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