Oberlandesgericht Köln, 2008-02-25, 2 Wx 48/07

2 Wx 48/07Obergericht25.02.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Wx 48/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-02-25

Aktenzeichen: 2 Wx 48/07

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0225.2WX48.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Als zuständiges Gericht für die Bearbeitung der Nachlaßsache wird das Amtsgericht Berlin-Schöneberg bestimmt. Ihm bleibt vorbehalten, die Sache aus wichtigem Grund an ein anderes Nachlaßgericht abzugeben.

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