2 Wx 48/07•Oberlandesgericht Köln, 2008-02-25, 2 Wx 48/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Wx 48/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-02-25
Aktenzeichen: 2 Wx 48/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0225.2WX48.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Als zuständiges Gericht für die Bearbeitung der Nachlaßsache wird das Amtsgericht Berlin-Schöneberg bestimmt. Ihm bleibt vorbehalten, die Sache aus wichtigem Grund an ein anderes Nachlaßgericht abzugeben.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.