Oberlandesgericht Köln, 2008-02-28, 18 U 3/08

18 U 3/08Obergericht28.02.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 18 U 3/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-02-28

Aktenzeichen: 18 U 3/08

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0228.18U3.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Antragstellers wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 20.12.2007 wie folgt abgeändert:

Der Antragsgegnerin wird untersagt,

den Antagsteller bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren über die Nichtigkeit des Beschlusses des Aufsichtsrats vom 29.11.2007 über den Widerruf der Bestellung des Antragstellers zum Vorstand der Antragsgegnerin aufgrund dieses Beschlusses nicht als Vorstandsmitglied zu behandeln und

ihn aufgrund der Hausverbote vom 04. und 05.12.2007 am freien Zugang zu ihren Geschäftsräumen im Gebäude N 5 im 1. und 4. Obergeschoss sowie im Zwischengeschoss „E2“ zu hindern.

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird angedroht, ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollstrecken an einem Organmitglied, gegen die Antragsgegnerin festzusetzen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

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