17 W 50/08•Oberlandesgericht Köln, 2008-03-11, 17 W 50/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 50/08 — Rechtsentscheid
Entscheidungsdatum: 2008-03-11
Aktenzeichen: 17 W 50/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0311.17W50.08.00
Dokumenttyp: Rechtsentscheid
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Verfügungsbeklagte.
Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 584,54 €.
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