Oberlandesgericht Köln, 2008-03-18, 22 U 99/07

22 U 99/07Obergericht18.03.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 22 U 99/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-03-18

Aktenzeichen: 22 U 99/07

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0318.22U99.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Streithelfers der Beklagten gegen das am 11. Mai 2007 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 7 O 376/06 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Streithelfer zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten und dem Streithelfer wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Klägerin jeweils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteiles vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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