19 U 102/07•Oberlandesgericht Köln, 2008-03-28, 19 U 102/07
Oberlandesgericht Köln, 2008-03-28, 19 U 102/07
19 U 102/07Obergericht28.03.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 102/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-03-28
Aktenzeichen: 19 U 102/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0328.19U102.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 29.06.2007 verkündete Urteil der 32. Zivilkammer des Landgerichts Köln (32 O 102/05) abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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