9 U 87/07•Oberlandesgericht Köln, 2008-04-01, 9 U 87/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 87/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-04-01
Aktenzeichen: 9 U 87/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0401.9U87.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 7. März 2007 verkündete Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 20 O 696/05 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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