Oberlandesgericht Köln, 2008-04-01, 9 U 87/07

9 U 87/07Obergericht01.04.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 87/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-04-01

Aktenzeichen: 9 U 87/07

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0401.9U87.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 7. März 2007 verkündete Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 20 O 696/05 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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