17 W 27/08•Oberlandesgericht Köln, 2008-04-02, 17 W 27/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 27/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-04-02
Aktenzeichen: 17 W 27/08
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0402.17W27.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Der Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers am Landgericht Köln vom 28.06.2007 wird teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Aufgrund des Teilanerkenntnis- und Schlussurteils des Landgerichts Köln vom 26.04.2007 sind von der Beklagten Euro 1.542,10
(Euro eintausendfünfhundertzweiundvierzig 10/100) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 14.06.2007 an den Kläger zu erstatten.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger.
Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 315,90 Euro.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.