Oberlandesgericht Köln, 2008-04-04, 4 U 1/08

4 U 1/08Obergericht04.04.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 4 U 1/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-04-04

Aktenzeichen: 4 U 1/08

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0404.4U1.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass nach Auffassung des Senats die Berufung keine Aussicht auf Erfolg haben dürfte. Der Senat beabsichtigt daher, die Berufung gemäß § 523 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.

Der Beklagten wird Gelegenheit gegeben, innerhalb von drei Wochen ab Zugang dieses Beschlusses hierzu Stellung zu nehmen.

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