6 U 184/07•Oberlandesgericht Köln, 2008-04-04, 6 U 184/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 184/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-04-04
Aktenzeichen: 6 U 184/07
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2008:0404.6U184.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
1.) Die Berufung des Beklagten gegen das am 24.10.2007 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landegerichts Köln – 28 O 153/07 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass im Tenor des landgerichtlichen Urteils zu 1) in der dritten Zeile das Wort „insbesondere“ durch das Wort „nämlich“ ersetzt wird.
2.) Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte kann jedoch die Vollstreckung des Unterlassungsanspruches durch Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000 € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Vollstreckung des Kostenerstattungsanspruches kann der Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
4.) Die Revision wird nicht zugelassen.
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